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Wie werden Legehennen gehalten?

Seit Januar 2002 sind nur noch Käfig-, Boden- und Freilandhaltung zugelassen. Andere Kennzeichnungen, wie beispielsweise "Eier aus intensiver Auslaufhaltung" oder "Eier aus Volierenhaltung" sind nicht mehr erlaubt.
Käfighaltung: Ca. 84 Prozent der Legehennen in Deutschland werden in Käfigen gehalten. Vier bis sechs Tiere sind in neben- und übereinander angeordneten Käfigen untergebracht. Die Hennen stehen auf Drahtgeflechten, sie haben keine Sitzstangen und Nester! Die Eier rollen über Gitter in eine Auffangrinne (siehe Foto, -> Quelle). Typische Verhaltensweisen wie Scharren, Staubbaden, und die Eiablage in Nestern sind nicht möglich. Bei älteren Anlagen, die übergangsweise noch bis 31. Dezember 2006 erlaubt sind, stehen einem Tier nur eine Grundfläche von 550 Quadratzentimetern - weniger als ein A4-Blatt! - zur Verfügung. Käfige mit Nest, Sitzstange und Einstreu einer Größe von 750 Quadratzentimetern, sogenannte "ausgestaltete Käfige", sind noch bis 31. Dezember 2011 erlaubt. Neue Käfigbatterien dürfen in Deutschland nicht mehr gebaut werden.

Bodenhaltung: Hier können sich die Hennen im Stall mehr oder weniger frei bewegen. Für neun Tiere muss nur mindestens ein Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen. In Nestern, die auf mehreren Etagen angelegt sind, können die Hennen ihre Eier ablegen. Mindestens ein Drittel des Stalls ist eingestreut, damit die Tiere am Boden scharren können.

Freilandhaltung: Bei der Freilandhaltung haben die Hennen zusätzlich zu einem Stall mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu tagsüber Auslauf im Freien. Jedem Tier müssen mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung stehen.

 

Was ist das Besondere bei Bio- oder Öko-Eiern?

Für Eier aus biologischer Produktion gelten EU-weit besondere Anforderungen. Die Hühner dürfen pro Quadratmeter stall höchstens zu sechst sein (hört sich immer noch recht eng an, aber:) und jeder Henne stehen mindesten 4 qm Auslauf zur Verfügung.
Das Futter selbst muss natürlich auch Bio sein - und das darf natürlich keine Zusätze wie Antibiotika haben oder gentechnisch verändert sein. Auch Fischmehl darf nicht gefüttert werden.

Bio-Eier müssen nach der EG-Öko-Verordnung mit einer speziellen Nummer gekennzeichnet sein. Es gibt zusätzlich eigene Label der Ökoanbauverbände, der Handelsketten und das staatliche Biosiegel.

 

 

 

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