| Wie
werden Legehennen gehalten?
Seit Januar 2002 sind nur noch Käfig-, Boden-
und Freilandhaltung zugelassen. Andere Kennzeichnungen, wie beispielsweise
"Eier aus intensiver Auslaufhaltung" oder "Eier aus
Volierenhaltung" sind nicht mehr erlaubt.
Käfighaltung:
Ca. 84 Prozent der Legehennen in Deutschland werden in Käfigen
gehalten. Vier bis sechs Tiere sind in neben- und übereinander
angeordneten Käfigen untergebracht. Die Hennen stehen auf Drahtgeflechten,
sie haben keine Sitzstangen und Nester! Die Eier rollen über
Gitter in eine Auffangrinne (siehe Foto, -> Quelle).
Typische Verhaltensweisen wie Scharren, Staubbaden, und die Eiablage
in Nestern sind nicht möglich. Bei älteren Anlagen, die
übergangsweise noch bis 31. Dezember 2006 erlaubt sind, stehen
einem Tier nur eine Grundfläche von 550 Quadratzentimetern
- weniger als ein A4-Blatt! - zur Verfügung. Käfige mit
Nest, Sitzstange und Einstreu einer Größe von 750 Quadratzentimetern,
sogenannte "ausgestaltete Käfige", sind noch bis
31. Dezember 2011 erlaubt. Neue Käfigbatterien dürfen
in Deutschland nicht mehr gebaut werden.
Bodenhaltung: Hier können sich die Hennen
im Stall mehr oder weniger frei bewegen. Für neun Tiere muss
nur mindestens ein Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung
stehen. In Nestern, die auf mehreren Etagen angelegt sind, können
die Hennen ihre Eier ablegen. Mindestens ein Drittel des Stalls
ist eingestreut, damit die Tiere am Boden scharren können.
Freilandhaltung: Bei der Freilandhaltung haben
die Hennen zusätzlich zu einem Stall mit Sitzstangen, Nestern
und Einstreu tagsüber Auslauf im Freien. Jedem Tier müssen
mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung
stehen.
Was
ist das Besondere bei Bio- oder Öko-Eiern?
Für Eier aus biologischer Produktion gelten
EU-weit besondere Anforderungen. Die Hühner dürfen pro
Quadratmeter stall höchstens zu sechst sein (hört sich
immer noch recht eng an, aber:) und jeder Henne stehen mindesten
4 qm Auslauf zur Verfügung.
Das Futter selbst muss natürlich auch Bio sein - und das darf
natürlich keine Zusätze wie Antibiotika haben oder gentechnisch
verändert sein. Auch Fischmehl darf nicht gefüttert werden.
Bio-Eier müssen nach der EG-Öko-Verordnung
mit einer speziellen Nummer gekennzeichnet sein. Es gibt zusätzlich
eigene Label
der Ökoanbauverbände, der Handelsketten und das staatliche
Biosiegel.
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